Grundregeln
1. Wenn Sie das Pfarramt (das Kirchengemeindebüro) anrufen, wird man Ihnen dort schnell alle notwendigen Schritte erläutern und die Vorbereitung veranlassen. Durch eine schnelle Anmeldung Ihres Anliegens erreichen Sie, dass Terminprobleme vermieden werden.
2. Legen Sie sich vor einem Gespräch mit Ihrer Kirchengemeinde noch nicht auf einen Termin fest. Oft haben Pfarrämter mit Klagen zu tun: „Aber die Angehörigen können nur an diesem Tag ...”. Bisweilen ist an dem von Ihnen bereits festgelegten Termin eine „Amtshandlung” nicht durchführbar. Es können dann schwierige familiäre Situationen entstehen.
3. Auf der Internetseite Ihrer Kirchengemeinde http://www.kirchenkreis-burgdorf.de/content/gemeinden/ und im Gemeindebrief http://www.kirchenkreis-burgdorf.de/content/aktuelles/gemeindebriefe/ finden Sie die Öffnungszeiten des Pfarrbüros bzw. Kirchengemeindebüros. Da die Sekretärinnen dort Teilzeitkräfte sind, ist die Einhaltung der Öffnungszeiten erforderlich, (Vor-)Anmeldungen können in der Regel auch telefonisch erfolgen.